Im Rahmen einer Informationsveranstaltung referiert der Ingolstädter IG-Metall-Rechtsanwalt Markus Rößler über die wichtigsten Aspekte von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Dabei haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind zwei Begriffe, mit denen sich die wenigsten von uns befassen, denn keiner denkt schon gerne an einen Unfall oder an eine schwere Krankheit.
„Wer aber für den Notfall vorsorgt, nimmt seinen Liebsten viel Last ab“, sagt Rechtsanwalt Markus Rößler. Im Internet finden sich zwar viele Informationen und ebenso viele Vordrucke, doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht, und was passiert, wenn keine schriftlichen Erklärungen getroffen wurden?
Rechtsanwalt Markus Rößler weiß: „Wenn etwa keine Vorsorgevollmacht seitens der betroffenen Person vorliegt, dann kann durch das Betreuungsgericht ein berufsmäßiger Betreuer bestellt werden.“ Deswegen ist es umso wichtiger, sich rechtzeitig über seine Möglichkeiten zu informieren.
In der Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Formen der Vorsorge.
Hier geht’s zur Anmeldung: https://ingolstadt.igmetall.events/frontend/date/6