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MITGLIEDERSERVICE
Rechtsschutz

Unsere Mitglieder haben im Rahmen der IG-Metall-Satzung Anspruch auf Rechtsschutz. Hier findest Du alle relevanten Informationen für Deinen Rechtsbeistand.

Wir helfen Dir zu Deinem Recht

 

Wir bieten unseren Mitgliedern Rechtsberatung und Prozessvertretung bei arbeits- und sozialrechtlichen Auseinandersetzungen – wenn nötig durch alle Instanzen. Voraussetzung dafür ist die satzungsgemäße Beitragszahlung in den letzten 3 Monaten vor Entstehen der Rechtsstreitigkeit.

In sozialrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Vertretung durch die DGB Rechtsschutz GmbH.

Unser Rechtsschutz-Team unterstützt Dich gerne in folgenden Bereichen:

 

Arbeitsrecht

  • Arbeitsentgelt und Eingruppierung
  • Geltendmachung von Ansprüchen
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Urlaub und Urlaubsgeld
  • Abmahnung
  • Kündigung
  • Arbeitszeugnis
  • Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld
  • und weitere Themen

Sozialrecht

  • Krankenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Streitigkeiten um Arbeitslosengeld II
  • Feststellung einer Schwerbehinderung
  • und weitere Themen

 

Die Rechtsberatung erfolgt nach telefonischer Rücksprache. Das Team der Rechtsstelle steht Dir bei Fragen oder für eine Terminvereinbarung gerne zur Verfügung.

 

Foto Team Rechtsschutz Ingolstadt Geschaeftsbericht 2024

Unser Team (v. l. n. r).: Julia Sämeier, Anja Brecht, Markus Rößler, Kerstin Kraus

Dein Kontakt in die Rechtsstelle

IG Metall Ingolstadt

+49841 9340921

+49841 9340999

Rechtsschutz für Gewerkschaftsmitglieder: So funktioniert’s

 

Ob im Betrieb, während der Ausbildung oder des Studiums, bei Erwerbslosigkeit oder in der Rente – als Teil einer großen Gewerkschaft haben Metallerinnen und Metaller viele Vorteile. Speziell den gewerkschaftlichen Rechtsschutz.

Dieser bietet allen Mitgliedern sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung. Durch die guten Kontakte in die Betriebe kennen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der IG Metall die betrieblichen und branchentypischen Entwicklungen und können deshalb die rechtlichen Interessen von Mitgliedern effektiver durchsetzen – wenn nötig, durch alle Instanzen.

 

Wer kann gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen?

Alle Mitglieder der IG Metall Ingolstadt. Rechtsberatung und Rechtsschutz für eine Prozessvertretung gibt es ab einer Mitgliedschaft von mindestens drei Monaten mit satzungsgemäßer Beitragszahlung. Die Experten der IG Metall oder der DGB Rechtsschutz GmbH beraten und vertreten Mitglieder gegenüber ihren Arbeitgebern, der Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung. Auch bei der Anerkennung als Schwerbehinderte*r oder einer Anpassung des Grades der Behinderung sind sie im Widerspruchs- und Klageverfahren tätig.

 

Bei welchen Streitigkeiten gibt es Beratung und Rechtsschutz?

Kündigung, Krankheit, Auseinandersetzungen um Rentenbescheide, Abfindungen, Entgeltabrechnungen und anderes mehr sind Gegenstand der Klagen bei den Arbeits- und Sozialgerichten. Die IG Metall hilft und berät bei allen Fragen rund um Urlaub und Urlaubsgeld, Mutterschutz, Elternzeit, Abmahnung und betriebliche Altersversorgung. Sie prüft Zeugnisse, Arbeits- oder Aufhebungsverträge sowie Bescheide.

 

Wo beantrage ich den Rechtsschutz?

Bei einem arbeits- oder sozialrechtlichen Problem gilt: Erste Anlaufstelle für Mitglieder ist die IG Metall Geschäftsstelle Ingolstadt. Bei einer Kündigung melden sich Betroffene am besten schnell bei ihrer IG Metall und vereinbaren einen Beratungstermin. Eine Kündigungsschutzklage muss nämlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung bei Gericht eingereicht werden, da diese sonst wirksam ist. Auch bei sozialrechtlichen Bescheiden muss auf Fristen geachtet werden. Zu dem Gespräch in der Geschäftsstelle solltest Du sämtliche Unterlagen aus dem Arbeitsverhältnis oder von der Behörde mitnehmen sowie die letzten drei Entgeltabrechnungen. Dadurch verschaffen sich unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einen ersten Überblick, prüfen den Fall und entscheiden über die Rechtsschutzgewährung. Das Gute: In vielen Fällen klären sich Streitigkeiten außergerichtlich.

 

Was soll ich zuerst tun bei einem Problem?

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist es – neben dem Termin in der Geschäftsstelle – dringend zu empfehlen, den Betriebsrat aufzusuchen. Vor allem dann, wenn Vorgesetzte verlangen, etwas zu unterschreiben. Es ist längst nicht alles rechtlich zulässig, was Arbeitgeber einem zur Unterschrift vorlegen. Niemals sollten Beschäftigte etwas ungeprüft unterschreiben. Das gilt auch bei sozialrechtlichen Streitigkeiten, beispielsweise gegenüber der Agentur für Arbeit. Wer Rat benötigt, wendet sich rasch an die IG Metall Ingolstadt.

 

Welche Vorteile hat der gewerkschaftliche Rechtsschutz gegenüber einem Versicherungsanbieter?

Zum Beispiel die Prüfung von Arbeits- oder Aufhebungsverträgen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer juristischen Beratung in solchen Fällen nicht. Sie erteilt dem Anwalt oft nur dann eine sogenannte Deckungszusage, wenn eine rechtswidrige Handlung durch den Arbeitgeber vorliegt. Die Experten in der IG-Metall-Geschäftsstelle helfen auch dann, wenn kein Streitfall zugrunde liegt. Sie checken Entgeltabrechnungen und fordern mögliche Ansprüche für ihr Mitglied ein – zunächst außergerichtlich, notfalls auch vor Gericht. Ob Prüfung und Beratung, Prozessvertretung vor Gerichten oder Behörden: Mitgliedern entstehen keinerlei Kosten.

Und: Anders als private Anwälte haben die Vertreterinnen und Vertreter des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes keine eigenen finanziellen Interessen. Sie können ihre Beratung deswegen ganz nach den Interessen des Rechtssuchenden ausrichten.

 

Übernimmt die IG Metall auch Kosten für einen selbst beauftragten Anwalt?

Nein. Es passiert hier und da schon einmal, dass ein beauftragter Anwalt glaubt, die IG Metall komme für die Kosten auf. Mitglieder sollten darum auf der Hut sein: Es gibt strikte Regelungen zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Diese sind in der IG-Metall-Satzung und den Rechtsschutzrichtlinien nachzulesen. Danach ist eine nachträgliche Übernahme von Rechtsanwaltskosten durch die Organisation unzulässig. Diese Kosten muss das Mitglied aus eigener Tasche bezahlen. Das kann je nach Streitfall und Ausgang eine kostspielige Angelegenheit sein. 

 

 

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