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Alle unsere Leistungen werden ausschließlichdurch die Beiträge unserer Mitglieder finanziert. Die Mitgliedsbeiträge von über 2 Millionen Menschen machen uns stark und vor allem durchsetzungsfähig. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist durch die Satzung unserer IG Metall geregelt.
Unsere Mitgliedsbeiträge in der schnellen Übersicht
Illustration: Henning Reith
▸ Voll- und Teilzeitbeschäftigte
▸ Beschäftigte in den Phasen der Altersteilzeit
▸ Mitglieder im Vorruhestand
▸ Beschäftigte in Bildungsteilzeit
▸ Auszubildende
▸ Mitglieder in berufsbegleitenden Ausbildungs- und Studienformen (Dual Studierende)
Die richtige Beitragsart wählen - und uns informieren
Bei Änderungen erhalten wir keinerlei Daten automatisch
Wir bekommen keine Daten von Arbeitgebern, Behörden oder Dritten - und das ist gut so! Denn Datenschutz ist uns wichtig. Der Schutz personenbezogener Daten hat für uns höchste Priorität.
Keine Einblicke für Arbeitgeber - Arbeitgeber sollen weder die Gewerkschaftszugehörigkeit ihrer Beschäftigten noch den Organisationsgrad des Betriebes kennen.
Kurz gesagt: Wir benötigen immer die Information unserer Mitglieder, wenn sich etwas verändert - sei es beispielsweise die 1 % beim durchschnittlichen Bruttomonatseinkommen oder dem Übergang in die Altersteilzeit und Rente.
Automatische Beitragsanpassung - nur in einem Fall
Es gibt nur einen Anlass für eine automatische Beitragsanpassung: Eine erfolgreiche Tarifbewegung mit Entgelterhöhung. In diesem Fall wird der Mitgliedsbeitrag automatisch angepasst.
Wichtig für die jährliche Einkommensteuererklärung
Foto: iStock / filmfoto
Bisherige gesetzliche Regelung bis Ende 2025
Gewerkschaftsbeiträge sind - wie beispielsweise auch Fahrtkosten sowie Kosten für Fort- und Weiterbildungen - Werbungskosten und senken das zu versteuernde Einkommen, wenn diese Aufwendungen in Summe höher sind als die Werbungskostenpauschale. Im Steuerjahr 2025 beträgt die Werbungskostenpauschale 1.230 Euro. Die dafür notwendige Beitragsbestätigung kann kostenlos über unser Online-Servicecenter heruntergeladen werden. Hier geht es direkt zum Download-Bereich.
Änderungen ab dem Steuerjahr 2026
Der Mitgliedsbeitrag kann zusätzlich zur Werbungskostenpauschale abgesetzt werden. Dadurch sparst du als Gewerkschaftsmitglied Steuern. Im Regelfall zwischen 25 und 35 Prozent des jährlichen Mitgliedsbeitrags. Weitere Details im Beitrag „Steuervorteil für Mitglieder: Gewerkschaftsbeitrag besser absetzbar“
Wichtig: Die neue Regelung betrifft die Steuererklärung ab dem Steuerjahr 2026. Sie gilt nicht rückwirkend für die Steuererklärung 2025!
Was passiert mit den Beiträgen unserer Mitglieder?
Unsere Arbeit finanziert sich fast ausschließlich über unsere Mitgliedsbeiträge. So sind wir unabhängig und nur den Interessen unserer Mitglieder verpflichtet.
Die Mitgliedsbeiträge von mehr als 2 Millionen Menschen machen uns stark und durchsetzungsfähig in den Auseinandersetzungen um eine gerechte Arbeitswelt. Und wir sprechen offen über unsere Finanzen - mit einer Ausnahme: Bei der Streikkasse lassen wir uns nicht in die Karten schauen. Wie sich die Beitragseinnahmen verteilen, zeigt unsere Grafik auf Basis des Kassenberichts der IG Metall für 2023 in Millionen Euro.
Foto: iStock/Boarding1Now
Foto: IG Metall
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Werde Teil einer starken Gemeinschaft
Von Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten bis zu gerechten Löhnen und Gehältern – wir kümmern uns persönlich und zuverlässig um unsere Mitglieder.