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IG Metall Mitgliedsbeitrag 0,5 Prozent der monatlichen Bruttoentgeltersatzleistung

Die IG Metall finanziert sich ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Jedes Mitglied sorgt mit seinem Beitrag nicht nur für sich selbst, sondern steht auch für andere ein. Das ist unser Solidarprinzip. Wer wie viel Beitrag zahlt, regelt unsere Satzung.

0,5 Prozent der monatlichen Bruttoentgeltersatzleistung

ID MB100003


Rentnerinnen und Rentner (inklusive Vorruhestand)

Beim Ausscheiden aus dem Berufsleben und Übergang in den Ruhestand lohnt es sich, weiterhin Mitglied zu bleiben. Denn die IG Metall setzt sich nicht nur für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder in den Betrieben ein, sondern auch für die sozial- und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen.

Über 500 000 Rentnerinnen und Rentner sind Mitglied der IG Metall und geben unseren Aktivitäten und Forderungen Rückhalt und Legitimation. Wenn die Gewerkschaften durch erfolgreiche Tarifpolitik Einkommenserhöhungen durchsetzen, kommt das auch den Rentnerinnen und Rentnern zugute. Denn in der Regel gilt: Ohne Lohnerhöhung keine Rentenerhöhung. Für einen Beitrag von 0,5 Prozent des Bruttorenteneinkommens haben Mitglieder im Ruhestand selbstverständlich weiterhin Anspruch auf die Leistungen der IG Metall.

Wichtig: Bei Änderungen erhalten wir keinerlei Daten automatisch!

Wir benötigen immer die Information unserer Mitglieder, wenn der Mitgliedsbeitrag angepasst werden soll.

Welche Unterlagen benötigen wir für die Beitragsanpassung?

Wir benötigen in diesem Fall eine Kopie deines Rentenbescheids.
Bitte sende uns diese Kopie zusammen mit deiner Mitgliedsnummer entweder per Post oder bringe sie persönlich in unsere Geschäftsstelle.

Unsere Anschrift:
IG Metall Ingolstadt
Ettinger Str. 53 A
85057 Ingolstadt

Alternativ kannst du uns die Unterlagen auch per E-Mail an ingolstadt@igmetall.de zusenden.

Dafür haben wir eine vorbereitete E-Mail für dich erstellt. Trage dort einfach deinen Namen und deine Mitgliedsnummer ein und füge die Kopie deines Rentenbescheids an. Fotos des Bescheids sind ausreichend. Achte bitte darauf, alle Seiten vollständig und gut lesbar zu fotografieren und mitzuschicken.

Erhalte ich als Rentnerin oder Rentner eine einmalige Unterstützungsleistung?

Ja, Voraussetzung dafür ist eine vor dem 31.12.1990 abgeschlossene und bestehende Mitgliedschaft. 

Als Mitglied erhältst du in diesem Fall bei Renteneintritt 20 Prozent der bis Ende 1990 geleisteten Beiträge zurückerstattet.

Wir benötigen in diesem Fall eine Kopie deines Rentenbescheids.
Bitte sende uns diese Kopie zusammen mit deiner Mitgliedsnummer entweder per Post oder bringe sie persönlich in unsere Geschäftsstelle.

Unsere Anschrift:
IG Metall Ingolstadt
Ettinger Str. 53 A
85057 Ingolstadt

Alternativ kannst du uns die Unterlagen auch per E-Mail an ingolstadt@igmetall.de zusenden.

Dafür haben wir eine vorbereitete E-Mail für dich erstellt. Trage dort einfach deinen Namen und deine Mitgliedsnummer ein und füge die Kopie deines Rentenbescheids an. Fotos des Bescheids sind ausreichend. Achte bitte darauf, alle Seiten vollständig und gut lesbar zu fotografieren und mitzuschicken.

Kann ich als Rentnerin oder Rentner Mitglied der IG Metall werden?

Nein, Rentnerinnen und Rentner können nicht mehr aufgenommen werden. Dies ist durch Satzung der IG Metall geregelt.  

Erwerbslose mit Bezug von Arbeitslosengeld (ALG1), Kranke mit Krankengeldbezug, Umschülerinnen und Umschüler

Erwerbslose mit Bezug von Arbeitslosengeld I, Kranke mit Bezug von Krankengeld oder Umschülerinnen und Umschüler mit Einkommen aus der Sozialversicherung zahlen 0,5 Prozent der monatlichen Bruttoentgeltersatzleistung.

Unsere Kolleginnen und Kollegen in den IG Metall-Geschäftsstellen beraten zum Beispiel bei Kündigungsschutzklagen, Verhandlungen mit dem alten oder neuen Arbeitgeber, bei drohender Kündigung, bei Massenentlassungen oder Betriebsschließungen, bei der Aushandlung von Abfindungen, beim Übergang in die Erwerbslosigkeit, bei Fragen zur Krankenversicherung oder zum Tarif- und Betriebsverfassungsrecht.

Wichtig: Bei Änderungen erhalten wir keinerlei Daten automatisch!

Wir benötigen immer die Information unserer Mitglieder, wenn der Mitgliedsbeitrag angepasst werden soll.

Welche Unterlagen benötigen wir für die Beitragsanpassung?

Wir benötigen in diesem Fall eine Kopie deines Bescheids der Agentur für Arbeit bzw. deiner Krankenversicherung oder der entsprechenden Sozialversicherung.
Bitte sende uns diese Kopie zusammen mit deiner Mitgliedsnummer entweder per Post oder bringe sie persönlich in unsere Geschäftsstelle.

Unsere Anschrift:
IG Metall Ingolstadt
Ettinger Str. 53 A
85057 Ingolstadt

Alternativ kannst du uns die Unterlagen auch per E-Mail an ingolstadt@igmetall.de zusenden.

Dafür haben wir eine vorbereitete E-Mail für dich erstellt. Trage dort einfach deinen Namen und deine Mitgliedsnummer ein und füge die Kopie deines Bescheids an. Fotos des Bescheids sind ausreichend. Achte bitte darauf, alle Seiten vollständig und gut lesbar zu fotografieren und mitzuschicken.

Kann ich als erwerbslose Person mit Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) Mitglied der IG Metall werden?

Ja, das ist möglich. Bitte komm dazu persönlich in unsere Geschäftsstelle und mache glaubhaft, dass du eine Beschäftigung in einem Betrieb bzw. in einer Branche im Organisationsbereich der IG Metall anstrebst. Dies ist in der Satzung der IG Metall geregelt.

 

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Von Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten bis zu gerechten Löhnen und Gehältern – wir kümmern uns persönlich und zuverlässig um unsere Mitglieder.

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