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IG Metall Ingolstadt BETRIEBSRATSWAHLEN

beim Spiegel-Institut Ingolstadt

Es beginnt bei dir!

Wir wählen bei dir im Betrieb demänchst einen Betriebsrat. Sicher hast du viele Fragen. Hier findest du alles, was du zu den Betriebsratswahlen wissen musst.

Termine im Überblick

Es gibt insgesamt zwei Wahlversammlungen. Auf der ersten wird der Wahlvorstand gewählt. Bis hier können außerdem Wahlvorschläge eingereicht werden. Auf der zweiten Versammlung wird der Betriebsrat selbst gewählt.

17.09.2025 | Spiegel-Institut Ingolstadt - SII Nord1. Wahlversammlung Spiegel-Institut

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Auf dieser Versammlung wählst du deinen Wahlvorstand, der die BR-Wahlen durchführen wird.

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25.09.2025 | Voraussichtlich: Spiegel-Institut Ingolstadt - SII Nord2. Wahlversammlung Spiegel-Institut - Betriebsratswahlen

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Jetzt geht's los! Auf dieser Versammlung wählst du deinen Betriebsrat.

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FAQs

Was ist überhaupt ein Betriebsrat?

Ein Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten im Betrieb. Er sorgt dafür, dass eure Rechte gewahrt werden, und vertritt euch gegenüber dem Arbeitgeber in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Alles nur Klassensprecher? Welche Rechte hat ein Betriebsrat?

Nein, ein Betriebsrat ist viel mehr als ein „Klassensprecher“. Er hat gesetzlich verankerte Mitbestimmungsrechte, z. B. bei:

  • Arbeitszeiten, Schichtplänen und Überstunden
  • Gesundheitsschutz
  • Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen
  • Außerdem hat er Informations- und Beratungsrechte bei wirtschaftlichen Entscheidungen.

Wie kann ich mich als Betriebsrat aufstellen lassen?

Du musst wahlberechtigt und wählbar sein (mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt). Reiche einen Wahlvorschlag auf der ersten Wahlversammlung beim Wahlvorstand ein. Dieser prüft die Vorschläge und veröffentlicht die gültigen Kandidaturen.

Wer darf wählen gehen?

Alle Arbeitnehmer*innen des Betriebs, die:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • deren arbeitsvertraglicher Haupteinsatz im Betrieb Ingolstadt liegt (Auch bei 100% Homeoffice/ Mobilarbeit).

Dazu zählen auch Teilzeitkräfte, Auszubildende und Leiharbeitnehmer*innen, wenn sie länger als 3 Monate im Betrieb eingesetzt sind.

Kann ich auch wählen, wenn ich nicht in Ingolstadt arbeite?

Nur, wenn dein arbeitsvertraglicher Haupteinsatzort der Betrieb in Ingolstadt ist.

Muss ich IG-Metall-Mitglied sein?

Nein. Die Wahl ist für alle Beschäftigten offen. Eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich.

Warum trotzdem Mitglied werden?
Als IG Metall-Mitglied profitierst du von:

  • Rechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Problemen
  • Unterstützung bei der Betriebsratsarbeit und Schulungen
  • Tarifverträgen, die bessere Löhne und Arbeitsbedingungen sichern
  • Starker Gemeinschaft, die deine Interessen durchsetzt
  • Chance auf einen Tarifvertrag

Mach den Unterschied – werde Mitglied!
Gemeinsam sind wir stark: Mit deiner Mitgliedschaft stärkst du nicht nur dich selbst, sondern auch deine Kolleg*innen.
 www.igmetall.de/mitglied-werden

Habe ich Nachteile zu befürchten, wenn ich zur Wahl gehe oder mich aufstellen lasse?

Habe ich Nachteile zu befürchten, wenn ich zur Wahl gehe oder mich aufstellen lasse?

Nein. Das Gesetz schützt dich: Niemand darf wegen der Wahl benachteiligt oder gekündigt werden.

  • Jede Behinderung oder Beeinflussung der Wahl ist verboten (§ 20 BetrVG).
  • Wichtig: Wer eine Betriebsratswahl behindert oder beeinflusst, macht sich strafbar (§ 119 BetrVG). Das kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

Welche Vorteile hat ein Betriebsrat?

Mit Betriebsrat habt ihr:

  • mehr Mitspracherecht
  • bessere Arbeitsbedingungen
  • mehr Transparenz und Schutz vor Willkür
  • Studien zeigen: Betriebe mit Betriebsrat zahlen oft höhere Löhne und sind sicherer.

Wieso wählen wir jetzt einen Betriebsrat?

Sicher weißt du, dass es in letzter Zeit viele Veränderungen auf oberster Ebene gab. Ein Betriebsrat sorgt für Mitbestimmung auf Augenhöhe, damit Entscheidungen nicht über eure Köpfe hinweg getroffen werden. Außerdem habt ihr so einen besseren Zugang zu Informationen.

Kann ich online an den Versammlungen teilnehmen?

Nein, die Wahlversammlungen müssen in Präsenz stattfinden. Online-Teilnahme ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Kann ich Briefwahl machen?

Ja, wenn du am Wahltag (2. Wahlversammlung) verhindert bist, kannst du Briefwahl beantragen. Der dann gewählte Wahlvorstand stellt dir die Unterlagen zur Verfügung.

Bis wann kann ich mir überlegen, mich aufstellen zu lassen?

Spätestens bis zum Ablauf der Frist, die im Wahlausschreiben steht.
Wichtig: Wahlvorschläge können bis zum Ende der ersten Wahlversammlung eingereicht werden. Siehe hierzu die Einladung zur Wahlversammlung weiter unten auf der Seite.

Wie lange bleibt man Betriebsrat?

Die Amtszeit beträgt in der Regel vier Jahre und beginnt unmittelbar nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Besonderheit bei dieser Wahl:

  • Eure Wahl findet ab September 2025 statt.
  • Die nächste reguläre Wahlperiode wäre März–Mai 2026.
  • Nach § 13 Abs. 3 BetrVG gilt: Wenn der Betriebsrat am 1. März des nächsten Wahljahres weniger als ein Jahr im Amt wäre, verlängert sich die Amtszeit bis zur übernächsten regulären Wahlperiode.
    ➡ Das bedeutet: Der neu gewählte Betriebsrat bleibt bis 2030 im Amt.

Welche Qualifikationen muss ich mitbringen, um Betriebsrat zu werden?

Keine besonderen. Du solltest Interesse an den Belangen deiner Kolleg*innen haben und dazu bereit sein, Schulungen zu besuchen. Wir als IG Metall nehmen dich auf unseren Seminaren von Anfang an mit und betreuen dich auf deinem weiteren Weg. Schulungen für Betriebsräte werden vom Arbeitgeber bezahlt, was dir ein breites Bildungsspektrum eröffnet.

Muss ich Betriebsratsarbeit als Zusatzaufgabe machen?

Nein, du musst dafür laut § 37 BetrVG vom Arbeitgeber von deiner regulären Tätigkeit freigestellt werden. Die Betriebsratsarbeit findet also während der Arbeitszeit statt.

Kriegen wir dann einen Tarifvertrag?

Ein Betriebsrat kann selbst keine Tarifverträge abschließen. Das ist Aufgabe der Gewerkschaften.
Die IG Metall kann für euch einen Tarifvertrag verhandeln – aber dafür brauchen wir viele Mitglieder im Betrieb.
Je mehr Kolleg*innen Mitglied sind, desto größer ist die Chance, einen Tarifvertrag durchzusetzen.

Mach den Unterschied – werde Mitglied!

  • Rechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Problemen
  • Tarifverträge für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen
  • Starke Gemeinschaft, die deine Interessen durchsetzt

 www.igmetall.de/mitglied-werden

Wie viele Betriebsräte werden gewählt?

Das hängt von der Betriebsgröße ab (§ 9 BetrVG):

  • 51-100: 5 Mitglieder
  • 101-200: 7 Mitglieder

Die genaue Anzahl wissen wir spätestens nach der ersten Wahlversammlung.
➡ Es werden also mindestens 5 Betriebsratsmitglieder gewählt. Sollte die endgültige Zahl über 100 liegen, erhöht sich die Anzahl auf 7.

Wird das vereinfachte oder das normale Wahlverfahren durchgeführt?

Das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren, weil es noch keinen Betriebsrat gibt und der Betrieb unter 100 Wahlberechtigte hat. Sollte es über 100 Beschäftigte geben, kommt das normale Wahlverfahren zum Einsatz.

Ich habe Fragen! An wen kann ich mich wenden?

Den Kontakt bei der IG Metall findest du unten. Sobald der Wahlvorstand gewählt wurde, wird er dein primärer Ansprechpartner.

 

Dokumente und Print

Hier kannst du dir alle Flyer, Plakate, offizielle Einladungen etc. runterladen.

Einladungsschreiben zur 1. Wahlversammlung

1. Wahlversammlung Spiegel DINA1

Postkarte 1. Wahlversammlung Spiegelinstitut

Die IG Metall - Eine Gewerkschaft stellt sich vor
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Portraitfoto Holzschuh Daniel

IG Metall Ingolstadt

Daniel Holzschuh

EDL, Angestellte