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IG Metall Mitgliedsbeitrag 1 Prozent des durchschnittlichen Bruttomonatseinkommen

Unsere IG Metall finanziert sich ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Jedes Mitglied sorgt mit seinem Beitrag nicht nur für sich selbst, sondern steht auch für andere ein. Das ist unser Solidarprinzip. Wer wie viel Beitrag zahlt, regelt unsere Satzung.

1 Prozent des durchschnittlichen Bruttomonatseinkommen

ID: INMB100002


Beschäftigte in Voll- und Teilzeit, Beschäftigte in den Phasen der Altersteilzeit, Mitglieder im Vorruhestand und Bildungsteilzeit, Auszubildende, Mitglieder in berufsbegleitender Ausbildung und Studium sowie Solo-Selbstständige

Ein Prozent des durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommens* zahlen voll- und teilzeitbeschäftigte Mitglieder, Mitglieder im Vorruhestand, in Alters- und Bildungsteilzeit, Mitglieder in betrieblicher Ausbildung, in berufsbegleitenden und berufsintegrierten Ausbildungs- und Studienformen sowie Solo-Selbstständige.

*Info zum durchschnittlichen Bruttomonatseinkommen

Das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen umfasst sämtliche Einkommensbestandteile – unabhängig davon, ob sie auf gesetzlichen, tarifvertraglichen, einzelvertraglichen oder betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen beruhen. Es handelt sich um das Einkommen vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. In der Regel setzt es sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • monatliches Grundentgelt,
  • variable Entgeltbestandteile wie durchschnittliche monatliche Zulagen und Zuschläge (z. B. Leistungszulagen, Belastungszuschläge, Erschwerniszulagen, Schichtzulagen, Akkord-, Prämien- oder Zielentgelte),
  • weitere tarifliche Entgeltbestandteile (z. B. Einmalzahlungen wie das 13. Monatsgehalt oder Urlaubsgeld/tarifliche Sonderzahlungen),
  • vermögenswirksame Leistungen oder Beiträge zur Altersvorsorge und andere Bestandteile. 

 

Wichtig: Bei Änderungen erhalten wir keinerlei Daten automatisch!

Wir benötigen immer die Information unserer Mitglieder, wenn der Mitgliedsbeitrag angepasst werden soll.

Welche Unterlagen benötigen wir für die Beitragsanpassung?

Damit wir deine Beitragsanpassung vornehmen können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Eine Kopie deiner aktuellen Entgeltabrechnung oder – für die Zeit des Vorruhestands – schriftliche Nachweise zu deinen Bezügen.
  • Für Solo-Selbstständige: Bitte sende uns eine Kopie des aktuellsten Einkommensteuerbescheids.

So kannst du uns die Unterlagen zukommen lassen

Am einfachsten geht es per E-Mail an ingolstadt@igmetall.de. Dafür haben wir eine vorbereitete E-Mail  für dich erstellt: Trage dort einfach deinen Namen und deine Mitgliedsnummer ein und füge die Kopie deiner Unterlagen an. Fotos der Unterlagen sind ausreichend – achte bitte darauf, dass alle Seiten vollständig und gut lesbar sind.

Alternativ kannst du uns die Unterlagen auch zusammen mit deiner Mitgliedsnummer

  • per Post zusenden oder
  • persönlich während unserer Öffnungszeiten  in die Geschäftsstelle bringen.

Hier findest du unsere aktuelle Anschrift  sowie Hinweise zu den kostenfreien Parkmöglichkeiten.

 

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