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Finanzielle Soforthilfe als Notfallunterstützung - die IG Metall hilft!

Die aktuelle Hochwasserlage trifft die Menschen hart. Die Satzung unserer IG Metall sieht für derart außergewöhnliche Fälle eine finanzielle Notfallunterstützung für Metallerinnen und Metaller vor. Hier findest du die weiteren Details.


Die aktuelle Hochwasserlage trifft die Menschen hart. In den betroffenen Gebieten leben auch IG Metall-Mitglieder. Es ist insofern davon auszugehen, dass unsere Mitglieder davon betroffen sind bzw. sein werden.

Regelung zur Notfallunterstützung der von Hochwasser betroffenen IG Metall-Mitglieder

Die Satzung der IG Metall sieht für derart außergewöhnliche Fälle eine Notfallunterstützung (§ 28 Satzung der IG Metall) vor. 2017 wurde vom Vorstand eine Notfallunterstützung für von Naturkatastrophen betroffen Mitglieder beschlossen.

Diese Notfallunterstützung können Mitglieder erhalten, wenn sie der Gewerkschaft mindestens zwölf Monate angehören und während dieser Zeit satzungsgemäße Beiträge geleistet haben.

 

Es wird eine Soforthilfe für besonders betroffene Mitglieder in Höhe einer Einmalzahlung festgelegt:

  • 500 EUR bei einer nachgewiesenen Sachschadenshöhe von über 5.000 EUR,
  • 750 EUR bei einer nachgewiesenen Sachschadenshöhe von über 10.000 EUR und
  • 1.000 EUR bei einer nachgewiesenen Sachschadenshöhe von über 20.000 EUR

Die Soforthilfe gilt nur für Schäden am Wohnraum/-gebäude (nicht für Nebengebäude, Gartenanlagen oder Autos etc.). Die Sachschadenshöhe ist in der jeweiligen Geschäftsstelle nachzuweisen. Der Ortsvorstand hat gemäß § 28 Ziffer 1 der Satzung nach Prüfung der Mitgliedsdauer und der satzungsgemäßen Beitragsleistung über den Antrag zu entscheiden.  Anträge sind – gerechnet ab dem Schadenstag – innerhalb von 3 Monaten in der Geschäftsstelle einzureichen.

Schreibt uns bitte im Schadensfall eine E-Mail an ingolstadt@igmetall.de.

 

Befristete Beitragsermäßigung für bis zu 12 Monate

Die direkt von der Naturkatastrophe betroffenen Mitglieder (im Sinne der Ziffer 1) erhalten auf Antrag – ebenfalls unter Bezug auf § 28 – gemäß § 5 der Satzung eine Beitragsermäßigung für bis zu 12 Monaten auf monatlich 3 EUR (Leistungssicherungsbeitrag).

Satzung der IG Metall - gültig ab 01.01.2024

Die IG Metall-Satzung regelt Aufbau, Organisationsbereich, Aufgaben, Ziele und Leistungen der IG Metall. Sie ist damit das rechtliche Fundament und Gerüst für unsere politische Arbeit.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Regelungen in der aktuellen Hochwasserlage

IG Metall Bayern - FAQ zur aktuellen Hochwasserlage vom 03.06.2024

IG Metall Bayern - FAQ zur Freistellung im Ehrenamt vom 19.05.2024