In kleinen Handwerksfirmen gibt es seltener einen Betriebsrat als in mittleren und großen Unternehmen. Trotzdem gilt: In jedem Betrieb mit mindestens fünf Beschäftigten kann und sollte die Belegschaft einen Betriebsrat wählen beziehungsweise einen Betriebsrat gründen. Dafür gibt es viele gute Gründe.
Einer der Hauptgründe: In Betrieben mit Betriebsrat sind die Einkommen gerechter und die Arbeitsplätze sicherer. Denn ein Betriebsrat hat gesetzliche und einklagbare Rechte gegenüber dem Arbeitgeber und kann für die Beschäftigten jede Menge erreichen und die Jobs sicherer und fairer machen. Über den Betriebsrat können Beschäftigte auch ihre Ideen einbringen. Und wenn es einmal nicht so gut läuft, macht der Betriebsrat den entscheidenden Unterschied. Ohne seine Anhörung sind Kündigungen unwirksam.
Auch in kleinen Betrieben haben Beschäftigte Arbeitnehmerrechte
Mit ihrem Einsatz und Engagement trägt die Belegschaft zum Erfolg der Firma bei. Deshalb ist es ihr gutes Recht, auch in einem kleinen Betrieb mitzubestimmen. Dazu gehört die betriebliche Mitbestimmung über Betriebsräte ab fünf Beschäftigten. So schreibt es das Betriebsverfassungsgesetz vor. Der Betriebsrat sorgt für rechtlich verbindliche Einigungen mit dem Arbeitgeber. Und motivierte Mitarbeiter und Rechtssicherheit im Betrieb nutzen letztendlich auch dem Arbeitgeber.
Wenn der Chef gegen einen Betriebsrat ist
Sollte der Chef trotz der vielen Vorteile behaupten, alles ohne Betriebsrat regeln zu können, so sieht das der Gesetzgeber anders. Es geht bei der Betriebsratswahl nicht darum, ob die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber gut leiden können oder nicht. Es geht um die Möglichkeit der betrieblichen Mitbestimmung und über einen Betriebsrat ist dies, ab fünf Beschäftigten, ein gesetzlich abgesichertes Arbeitnehmerrecht.