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MITGLIEDERSERVICE
Unsere Leistung nach IG-Metall-Satzung

Unsere garantierten Leistungen sind in der IG-Metall-Satzung verankert und können von allen Mitgliedern in Anspruch genommen werden.

08. Januar 2025  08.01.2025 


Wir vereinbaren Tarifverträge, unterstützen betriebliche Arbeitnehmervertretungen, kämpfen für Mitbestimmung im Betrieb und nehmen im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Einfluss auf die Politik - aber das ist nicht alles!

 

Unsere Leistungen für IG Metall-Mitglieder

– Das wichtigste auf einen Blick

 

  • Rechtsschutz und Rechtsberatung

Nicht gezahlter Lohn oder gar Kündigung: Bei Ärger mit dem Arbeitgeber können sich unsere Mitglieder auf ihren Rechtsschutz verlassen – wenn nötig, durch alle Instanzen. Rechtsberatung ist direkt nach dem Beitritt möglich. Rechtsschutz für eine Prozessvertretung gibt es ab einer Mitgliedschaft von mindestens drei Monaten mit satzungsgemäßer Beitragszahlung für Arbeits- und Sozialrecht.

Weitere Informationen erhälst du über unserer Rechtsschutz-Team

 

  • Freizeitunfallversicherung

Freizeit braucht Schutz und die IG Metall bietet ihren Mitgliedern eine Freizeitunfallversicherung. Diese mildert zwar nicht den Schmerz, aber zumindest die finanziellen Folgen.

Du erhälst alle detaillierten Informationen unter Freizeitunfallversicherung  

Krankenhausgeld online beantragen

Du kannst deine Unfallmeldung online abgeben. Nutze dazu einfach unseren Online-Antrag

 

  • Einmalige Unterstützungsleistung für Rentnerinnen und Rentner

Mitglieder erhalten bei Renteneintritt 20 Prozent der bis Ende 1990 geleisteten Beiträge zurückerstattet. Voraussetzung dafür ist eine vor dem 31.12.1990 abgeschlossene, bestehende Mitgliedschaft. Nähere Informationen erhältst Du bei Deiner IG Metall Ingolstadt.

Deine Ansprechpartnerin bei Freizeitunfällen und für die Unterstützungsleistung für Rentnerinnen und Rentner:

Stefanie Hüttner

Info-Center, Freizeitunfälle, Unterstützungsleistung für Rentner, Rückholmanagement, Tagungscenter

+49841 9340911

  • Sterbegeld - Unterstützung im Todesfall

Die Gesamtkosten einer Bestattung können sich schnell auf mehrere Tausend Euro summieren. Traueranzeige, Grab, Beerdigung, Blumenschmuck, Grabstein und Grabpflege – all das muss dann bezahlt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen haben das sogenannte Sterbegeld vor Jahren aus ihrem Leistungskatalog gestrichen. Für die Bestattungskosten müssen Hinterbliebene alleine aufkommen. Darum zahlt die IG Metall ihren Mitgliedern oder deren Hinterbliebenen im Todesfall eine Unterstützung. Sie mildert zwar nicht die Trauer, entlastet aber zumindest finanziell.

Hier erhälst du alle Informationen zur Unterstützungsleistung

Den Antrag auf Unterstützung im Todesfall nach § 30 IGM-Satzung steht dir hier zum Download bereit.

Deine Ansprechpartnerin für die Unterstützungsleistung im Todesfall:

Kezban Demirtas

Info-Center, Todesfallunterstützung, Änderung Mitgliederdaten

+49841 9340912

  • Streikgeld (Unterstützung bei Streik)

Die Unterstützungszahlungen, das umgangssprachlich genannte Streikgeld, errechnen sich für jedes betroffene Mitglied aus der Dauer und der Höhe der persönlichen Mitgliedsbeiträge. Warnstreikaktionen sind in der Regel hiervon ausgenommen. Für die 2015 eingeführten ganztägigen Warnstreiks (umgangssprachlich 24-Stunden-Streiks/Powerstreiks) kann der Vorstand nach Beschlusslage trotzdem Streikgeld bezahlen.

Was dir als Mitgliedern im Arbeitskampf konkret zusteht, erfährst du unter Streikgeld

 

  • Unterstützung bei außergewöhnlichen Notfällen

IG-Metall-Mitglieder, die sich durch ein unvorhersehbares Ereignis in einer außerordentlichen Notlage befinden (z. B. Hausbrand, Hochwasserschaden), können finanzielle Unterstützung beantragen. Diese ist entweder durch eine einmalige Unterstützungszahlung oder durch eine Beitragsminderung für maximal 12 Monate möglich. Nach persönlicher Schilderung der Notlage kann der Ortsvorstand der IG Metall Ingolstadt die Höhe der Unterstützung oder die Höhe der Beitragsminderung festlegen.

 

  • Gewerkschaftliches Bildungsangebot und Information

Wir bieten zahlreiche Seminare an, zur gewerkschaftlichen, betrieblichen oder persönlichen Qualifizierung. Die Teilnahme ist für Mitglieder kostenlos. Zu verschiedensten Themen rund um die Arbeitswelt bieten wir Ratgeber  und Informationsmaterialien. Und: Jedes Mitglied erhält das Mitgliedermagazin „metall“.

Weitere Details zur gewerkschaftlichen Bildung erhälst du im Seitenbereich Bildung


Unsere Leistungen sind in der IG-Metall-Satzung  verankert und können von allen Mitgliedern in Anspruch genommen werden.

Satzung der IG Metall - gültig ab 01.01.2024

Die IG Metall-Satzung regelt Aufbau, Organisationsbereich, Aufgaben, Ziele und Leistungen der IG Metall. Sie ist damit das rechtliche Fundament und Gerüst für unsere politische Arbeit.