Die Verbesserung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes erfordert, dass alle betrieblichen Akteur*innen ihren Aufgaben nachkommen. Dies gilt vorrangig für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung als Herzstück des Arbeitsschutzgesetzes. Das Seminar zeigt, wie nützlich dabei das Arbeitssicherheitsgesetz in Verbindung mit den Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem BetrVG ist. Anhand ausgewählter Handlungsfelder wie dem betrieblichen Unfall- und Berufskrankheiten-Geschehen und der arbeitsmedizinischen Vorsorge besprechen wir Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie die Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Wir fragen uns: Welche Aufgaben haben Betriebsärzt*innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung? Wie arbeiten Betriebsärzt*innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit dem Betriebsrat zusammen? Wie beziehen wir Beschäftigte und externe Akteur*innen ein? Welche Rolle spielen das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschriften 1 und 2?
Einbeziehung der Beschäftigten in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
Bestellung und Aufgaben von Betriebsärzt *innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2
Zusammenarbeit mit Betriebs ärzt *innen, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Berufsgenossenschaft nach dem Betriebsverfassungsgesetz
gesetzlicher Auftrag der Berufsgenossenschaft
Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, arbeitsmedizinische Vorsorge
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Sprockhövel | 23.09.2024 - 27.09.2024 | SB03924 | Warteliste möglich |
Berlin | 21.10.2024 - 25.10.2024 | BS04324 | Warteliste möglich |
Bad Soden-Salmünster | 11.11.2024 - 15.11.2024 | OE04624 | Warteliste möglich |
Lohr | 09.12.2024 - 13.12.2024 | LO15024 | Warteliste möglich |