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IG Metall Mitgliedsbeitrag 1 Prozent des durchschnittlichen Bruttomonatseinkommen

Die IG Metall finanziert sich ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Jedes Mitglied sorgt mit seinem Beitrag nicht nur für sich selbst, sondern steht auch für andere ein. Das ist unser Solidarprinzip. Wer wie viel Beitrag zahlt, regelt unsere Satzung.

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Beschäftigte in Voll- und Teilzeit, Altersteilzeit, Bildungsteilzeit, Auszubildende, Dual Studierende und Solo-Selbstständige

Ein Prozent des durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommens* zahlen voll- und teilzeitbeschäftigte Mitglieder, Mitglieder in Alters- und Bildungsteilzeit, Mitglieder in betrieblicher Ausbildung, in berufsbegleitenden und berufsintegrierten Ausbildungs- und Studienformen sowie Solo-Selbstständige.

*Info zum durchschnittlichen Bruttomonatseinkommen

Das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen umfasst sämtliche Einkommensbestandteile – unabhängig davon, ob sie auf gesetzlichen, tarifvertraglichen, einzelvertraglichen oder betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen beruhen. Es handelt sich um das Einkommen vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. In der Regel setzt es sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • monatliches Grundentgelt,
  • variable Entgeltbestandteile wie durchschnittliche monatliche Zulagen und Zuschläge (z. B. Leistungszulagen, Belastungszuschläge, Erschwerniszulagen, Schichtzulagen, Akkord-, Prämien- oder Zielentgelte),
  • weitere tarifliche Entgeltbestandteile (z. B. Einmalzahlungen wie das 13. Monatsgehalt oder Urlaubsgeld/tarifliche Sonderzahlungen),
  • vermögenswirksame Leistungen oder Beiträge zur Altersvorsorge und andere Bestandteile.

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Von Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten bis zu gerechten Löhnen und Gehältern – wir kümmern uns persönlich und zuverlässig um unsere Mitglieder.

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